Fakten:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist Pflicht für jedes
Unternehmen ab 1 Mitarbeiter seit dem 01.01.2014.
Im Gesetzestext als Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz fest verankert: Arbeitsplätze (auch) auf die
psychische Gefährdung
⦁ zu beurteilen
⦁ Ergebnisse und umgesetzte Maßnahmen zu dokumentieren
Gesetzgeber gibt jedoch nicht vor, WIE es durchgeführt werden muß.
Lösungsansätze:
Interne Durchführung, Sie führen das Experten-Interview selbständig durch,
senden es an die MAP-Strategie
und erhalten
⦁ eine wissenschaftliche Auswertung,
⦁ die Ergebnis-Interpretation und Umsetzung von Maßnahmen führen Sie vor Ort durch,
⦁ bei der ersten Umsetzung bekommen Sie einen Fachexperten an die Hand zur Begleitung.
Empfehlenswert ist eine Vernetzung mit bereits bestehenden Gremien und Strukturen. (Arbeits-
schutzausschuß, Qualitäts- und/oder betrieblichen Gesundheitsmanagement)
Manuela Fuckerer
Marken- und Firmeninhaberin
GBP-Konzept & MAP-Strategie