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Prozessbegleiter

Prozessbegleiter/in©
Konzept / Fakten

Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung am
Arbeitsplatz gem. ArbSchG
§§4-6

Nach dem Konzept des IfeS
und MAP-Strategie von
Manuela Fuckerer


.
Fakten:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist Pflicht für jedes
Unternehmen ab 1 Mitarbeiter seit dem 01.01.2014.
Im  Gesetzestext als Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz fest verankert: Arbeitsplätze (auch) auf die
psychische Gefährdung

⦁  zu beurteilen
⦁  Ergebnisse und umgesetzte Maßnahmen zu dokumentieren


Gesetzgeber gibt jedoch nicht vor, WIE es durchgeführt werden muß. 

Lösungsansätze:
Interne Durchführung, Sie führen das Experten-Interview selbständig durch,
senden es an die MAP-Strategie und erhalten

⦁    eine wissenschaftliche Auswertung,
⦁    die Ergebnis-Interpretation und Umsetzung von Maßnahmen führen Sie vor Ort durch,
⦁    bei der ersten Umsetzung bekommen Sie einen Fachexperten an die Hand zur Begleitung.


Empfehlenswert ist eine Vernetzung mit bereits bestehenden Gremien und Strukturen. (Arbeits-
schutzausschuß, Qualitäts- und/oder betrieblichen Gesundheitsmanagement)


Manuela Fuckerer
Marken- und Firmeninhaberin
GBP-Konzept & MAP-Strategie


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